Verkaufs-& Lieferbedingungen
1. Allgemeines
DÜNA führt Aufträge nur zu den nachfolgenden Bedingungen, die auch für zukünftige Geschäftsbedingungen gelten, aus. Anderslautenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
2. Vertragsabschluss und -inhalt
2.1 Mündliche Absprachen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch DÜNA, mündliche Bestellungen auch mit Auslieferung der Ware verbindlich, Angebote von DÜNA sind freibleibend. 2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben hinsichtlich des Liefergegenstandes sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.3 DÜNA darf konstruktive Änderungen vornehmen, sofern dadurch die Eignung zu dem gewöhnlichen oder vertragsgemäßen Zweck nicht beeinträchtigt wird. Fertigungs- oder verpackungsbedingte Abweichungen von der Bestellmenge im Rahmen von ± 10 % werden vorbehalten.
3. Preise und Zahlungen
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in EUR zzgl. Mehrwertsteuer und den Kosten der Verpackung, Wertsicherung, Fracht, Anfuhr und Aufstellung. Muster werden gegen gesonderte Berechnung geliefert.
3.2 Erhöht sich nach Auftragserteilung der von DÜNA an Vorlieferanten zu zahlende Preis, so kann DÜNA diese Preiserhöhung an den Besteller weitergeben. Gleiches gilt für Kostensteigerungen anderer Art, soweit sie die Selbstkosten von DÜNA um mehr als 5 % beeinflussen.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto oder innerhalb 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto zu bezahlen.
3.4 DÜNA behält sich das Recht vor, unter Nachnahme oder gegen Vorauskasse zu liefern.
3.5 Bei mehreren Forderungen sind die Tilgungsbestimmungen der §§ 366 Abs. 2 und § 367 Abs. 1 BGB anzuwenden. DÜNA kann bei Vertragsabschluss eine andere Tilgungsbestimmung treffen.
3.6 DÜNA kann im Falle des Verzuges Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer berechnen. Steht die Kreditwürdigkeit des Bestellers aus diesem oder anderen Gründen in Frage, so kann DÜNA eine Restschuld vorzeitig fällig stellen.
3.7. Umtausch/ Rücknahme von Waren erhebt DÜNA eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20%. Die Lieferung der Ware erfolgt frei Haus zurück an DÜNA.
4. Versand
4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers.
4.2 Ab einem Rechnungswarenwert von EUR 1.000,00 erfolgt der Versand frei Haus.
4.3.1 Der Mindestrechnungswarenwert beträgt EUR 50,00. Für Lieferungen unter EUR 50,00 wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 berechnet.
4.3.2 Express-Lieferungen werden unfrei abgefertigt. Ansonsten gelten zusätzlich die Bearbeitungsgebühren wie unter 4.3.1
4.4 Auf Wunsch schließt DÜNA auf Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung ab.
5. Liefer- und Leistungszeit
5.1 Lieferfristen gelten stets nur als annähernd vereinbart. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung.
5.2 Verzögerungen aufgrund von Ereignissen, die DÜNA nicht zu vertreten hat und die Leistung erheblich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen DÜNA zu einer angemessenen Fristverlängerung und dazu, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 DÜNA ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Tilgung der Kontokorrentforderungen unser Eigentum, auch nach Veräußerung an Dritte. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware wird im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Die durch die Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gelten als an uns abgetreten.
6.2 Bei Vergleichs- oder Konkursverfahren ist der Besteller verpflichtet, die Ware vor Einleitung des Verfahrens jedem Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise als unser Eigentum kenntlich zu machen. Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Besteller jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet zu besichtigen und zurückzuholen.
6.3 Der Besteller trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Feuer, usw.) zu versichern; er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit im Voraus an uns ab und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung den gesamten Schaden nicht in voller Höhe deckt, so dass wir in einem solchen Falle nicht auf eine anteilige Entschädigung verwiesen sind.
6.4 Werden die gelieferten Waren mit einer anderen Sache derart verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil dieser Sache werden, so überträgt uns der Besteller schon jetzt im Verhältnis der Werte der miteinander verbundenen Sachen das Miteigentum an dieser Sache, die er insoweit für uns in Verwahrung nimmt. Im Falle der Verbindung der gelieferten Sache mit einem Grundstück ist der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, anderweitig eine angemessene Sicherheit für unsere in diesem Zeitpunkt bestehenden und künftigen Forderungen im Rahmen der Geschäftsverbindung zu bestellen. Der Besteller ist verpflichtet, uns von Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen etc., auf schnellstem Wege Mitteilung zu machen.
6.5 Die Pfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Ware ist ausgeschlossen. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterleitung wird bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- und Verarbeitung geliefert wird oder ob sie allein oder zusammen mit anderen Gegenständen geliefert wird. In letzteren Fällen ist die Forderung in Höhe des Anteiles des Wertes unserer Ware an uns abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, uns im Fall eines Weiterverkaufs Name und Anschrift des Bestellers jederzeit auf Anforderung zu benennen. Die Forderungen aus vom Besteller zahlungshalber oder an Zahlungs statt hereingenommenen Wechsels werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die Übergabe der Wechsel wird dadurch ersetzt, dass der Besteller die hereingenommenen Wechsel für uns verwahrt. Die an uns abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherheit unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen.
7. Gewährleistung
7.1 Der Besteller muss die Ware bei Erhalt sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen, etwaige offensichtlich erkennbare Mängel sind unverzüglich schriftlich bei DÜNA anzuzeigen.
7.2 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei
- ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Montage, Inbetriebsetzung oder Behandlung
- Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
- chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, soweit sie nicht von DÜNA zu vertreten sind,
- Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die unsachgemäß und/oder ohne vorherige Rücksprache mit DÜNA vorgenommen worden sind,
- unrichtigen Angaben und Unterlagen des Bestellers,
- natürliche Abnutzung.
7.3 Im Gewährleistungsfall beschränken sich die Ansprüche des Bestellers nach Wahl von DÜNA auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Auch diese Ansprüche bestehen jedoch nur dann, wenn der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen in angemessener Höhe erfüllt hat. Die Transportkosten sind vom Besteller zu übernehmen.
7.4 Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Im Falle von mangelhaften Fremderzeugnissen tritt DÜNA seine Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten an den Besteller ab. DÜNA kann nach den Ziff. 7.3 und 7.4 erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Besteller seine abgetretenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten geltend gemacht hat.
7.6 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, soweit DÜNA den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. In anderen Fällen nicht abdingbarer Schadensersatzansprüche, insbesondere bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren unmittelbaren Schaden und das Zehnfache des Kaufpreises. Ansprüche gegen den Vorlieferanten geltend gemacht hat.
8. Auskunft und Rat
Für Auskünfte und Rat über die Verwendung ihrer Erzeugnisse haftet DÜNA nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart und ein dem Besteller entstehender Schaden mindestens grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Der Besteller darf gegen Zahlungsansprüche von DÜNA nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder hierauf ein Zurückbehaltungsrecht stützen.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg/Sauerland.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Das EKG findet keine Anwendung.
9.4 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame so weit zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck weitgehend erreicht wird.